Unter Lärm versteht der Gesetzgeber unerwünschte Geräusche, die von Maschinen, Fahrzeugen, Baustellen, Musik, Gesprächen, Haushaltsgeräten oder anderen Quellen ausgehen und die Gesundheit, die Lebensqualität oder das Wohlbefinden von Menschen beeinträchtigen können. Dabei wird zwischen verschiedenen Arten von Lärm unterschieden, wie zum Beispiel Umgebungslärm, Verkehrslärm, Industrielärm oder Nachbarschaftslärm.
Im konkreten Fall der Ikea-Regale ist es fraglich, ob dies als Lärm im Sinne des Gesetzgebers einzustufen ist. Der Aufbau von Möbeln gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung und ist somit grundsätzlich erlaubt. Jedoch gibt es je nach Tageszeit und Häufigkeit der Geräusche bestimmte Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Diese variieren je nach Bundesland und Gemeinde und sind in der Regel in der Hausordnung oder in örtlichen Regelungen festgelegt. Wenn die Nachbarin also glaubt, dass die Ruhezeiten verletzt werden, kann sie sich an die zuständigen Behörden oder an den Vermieter wenden, um eine Klärung herbeizuführen.