Fragen und Antworten

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Ich habe eine Nachbarin, die meint das aufbauen von Ikea-Regalen verursacht Lärm. Und die macht jetzt ständig Terror wegen irgendwelcher angeblichen Lärmbelästigungen.
von vor in Haushalt Antworten: 2 Aufrufe: 3526

2 Antworten

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Vielleicht helfen die folgenden Webseiten weiter:

http://www.juraforum.de/lexikon/laermbelaestigung
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/gesetze.html

In dem geschilderten Fall dürfte das Urteil eines Richters wohl nicht nur davon abhängen, wie laut die (störenden) Geräusche bei der Montage von Regalen sind, sondern zu welchen Tages- bzw. Nachtzeiten sie verursacht werden.
von vor Antworten: 0 Aufrufe: 0
Wenn ich mal einen Karton auf den Boden fallen lasse, der auch noch leer ist, dann steht die sofort bei mir vor der Tür. Das ist dann wirklich belästigung von Lärm, wenn die mich dann anmotzt.
Und ich mache das nur Werktags in der Zeit von 9-17:00. Was gibt es daran nur zu meckern?
Das Geräusch eines in der Nachbarwohnung auf den Fußboden fallenden leeren Kartons kann man vielleicht in der darunter befindlichen Wohnung wahrnehmen, aber so etwas wird nicht als "Lärm" gelten - es besteht keine Verpflichtung zu völliger Geräuschlosigkeit, und wenn einem gelegentlich etwas aus der Hand fällt, ist das hinzunehmen. Etwas anderes wäre es z.B., lie8e man einen Tischtennisball eine Zeit lang auf einem "nackten" Fußboden (wie Parkett oder Fliesen) springen - so etwas könnte man auch ** Tage als störend werten, was auch der Fall wäre, wenn z.B. die Lautstärke des eigenen Radios den Nachbarn zum Mithören zwingt ....
Beim Zusammenbauen von Regalen lassen sich Geräusche wohl kaum ganz vermeiden - der dabei übliche Einsatz eines Schraubbohres muss jedoch vom "bösen Nachbarn" ertragen werden, soweit die üblichen Ruhezeiten beachtet werden, denn solche Tätigkeiten gehören nun einmal zum "normalen" Leben. Entspringen solche "normalerweise" zu tolerierenden Geräusche jedoch aufgrund einer in einer Nachbarwohnung ausgeübten gewerblichen Tätigkeit, kann man dagegen Einspruch erheben.
Vielleicht solltest Du Dich mal mit Eurer Hausverwaltung in Verbindung setzen, um den Sachverhalt aus Deiner Sicht zu schildern. Dabei kannst Du Dich auch über die Hausordnung (und ihre Auslegung) genauer informieren lassen, und kommst gleichzeitig eventuellen Beschwerden der "Motztante" zuvor.
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Unter Lärm versteht der Gesetzgeber unerwünschte Geräusche, die von Maschinen, Fahrzeugen, Baustellen, Musik, Gesprächen, Haushaltsgeräten oder anderen Quellen ausgehen und die Gesundheit, die Lebensqualität oder das Wohlbefinden von Menschen beeinträchtigen können. Dabei wird zwischen verschiedenen Arten von Lärm unterschieden, wie zum Beispiel Umgebungslärm, Verkehrslärm, Industrielärm oder Nachbarschaftslärm.

Im konkreten Fall der Ikea-Regale ist es fraglich, ob dies als Lärm im Sinne des Gesetzgebers einzustufen ist. Der Aufbau von Möbeln gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung und ist somit grundsätzlich erlaubt. Jedoch gibt es je nach Tageszeit und Häufigkeit der Geräusche bestimmte Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Diese variieren je nach Bundesland und Gemeinde und sind in der Regel in der Hausordnung oder in örtlichen Regelungen festgelegt. Wenn die Nachbarin also glaubt, dass die Ruhezeiten verletzt werden, kann sie sich an die zuständigen Behörden oder an den Vermieter wenden, um eine Klärung herbeizuführen.
von vor Antworten: 0 Aufrufe: 0

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