Ältestenrat
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Ältestenrat
Definition, Bedeutung
- aus den ltesten Mitgliedern einer Gesellschaft bestehendes Gremium
- Ausschuss im Bundestag der den Bundestagsprsidenten untersttzt und innere Angelegenheiten des Bundestags mitregelt
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ältestenrat' trennt man wie folgt:
- Äl|tes|ten|rat
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