Fixkauf

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Fixkauf

Definition, Bedeutung

  • Der Fixkauf ist nach deutschem Recht eine spezielle Form eines Kaufvertrags, bei dem die Lieferung der Ware innerhalb einer genau bestimmten Frist oder zu einem festgelegten Termin erfolgen muss.

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(Definition ergänzt von Tobias am 27.04.2019)

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