Fixkauf
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Fixkauf
Definition, Bedeutung
- Der Fixkauf ist nach deutschem Recht eine spezielle Form eines Kaufvertrags, bei dem die Lieferung der Ware innerhalb einer genau bestimmten Frist oder zu einem festgelegten Termin erfolgen muss.
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige