Kollektivierung

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Kollektivierung

  • Definition, Bedeutung

    Kollektivierung (von lat. collectivus - angesammelt) bezeichnet den Zusammenschluss landwirtschaftlicher Betriebe zu genossenschaftlichen oder staatlichen Betrieben. Vor allem in sozialistischen Ländern wie der früheren Sowjetunion wurde die Kollektivierung von staatlicher Seite, auf der Grundlage von Gesetzen, teilweise mit polizeilicher Gewalt, durchgesetzt. Unter Stalin in der Sowjetunion ab 1928 und unter Mao Zedong in der Volksrepublik China von 1958 bis 1961 kamen durch diese Zwangskollektivierungen Millionen von Menschen ums Leben.

    In der DDR galt die Kollektivierung in der Landwirtschaft ("Sozialistischer Frühling") seit dem 31. Mai 1960 als vollendet: Bis zu diesem Tag waren 19.345 Genossenschaften (LPGs) gegründet worden, die auf 83,6 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche produzierten. In der DDR und in den sozialistischen Staaten gab es den Begriff Kollektivierung nicht, dort wurde in teilweise marxistischen Begriffen von Genossenschaftsbildung, Überführung in genossenschaftliches Eigentum, Vergesellschaftung der Produktionsmittel und Verstaatlichung gesprochen.

  • Überführung von Privatbesitz in kollektives, also genossenschaftliches Eigentum; in der DDR: Gründung von LPGs ab 1952; 1960 unter politischem Druck abgeschlossen (Zwangsk.).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kollektivierung' trennt man wie folgt:

  • Kol|lek|ti|vie|rung

(Definition ergänzt von Christoph am 20.02.2019)

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