Ratifizierung

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Ratifizierung

Definition, Bedeutung

Die Ratifikation, auch Ratifizierung, (von lat. ratus „gültig“, facere „machen“) ist die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrags durch die Vertragsparteien. Diese geschieht jeweils durch das Organ der Vertragspartei, das diese nach außen vertritt, in der Regel das jeweilige Staatsoberhaupt. Darüber wird eine Ratifizierungsurkunde erstellt. Bei zweiseitigen Verträgen wird diese dem Vertragspartner übergeben, bei mehrseitigen Verträgen können die Vertragsurkunden auch bei einer der beteiligten Regierungen hinterlegt werden. Diese ist dann der Depositar. Der Vertrag tritt in der Regel mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden oder mit einer daran gebundenen Frist in Kraft.

Erst durch diese Ratifikation wird ein z.B. von Verhandlungsdelegationen paraphierter Vertragstext völkerrechtlich gültig. Das Verfahren hat seinen Ursprung im Abschluss eines Vertrages zwischen Fürsten, dem die Aushandlung des Vertragstextes durch Bevollmächtigte vorausgegangen ist. Ein Beitritt zu einem bestehenden Vertrag geschieht dagegen durch Akzession.

Staatsrechtlich bedeutet Ratifikation auch das innerstaatliche Verfahren, das zur völkerrechtlichen Ratifikation führt. In der Regel bedeutet dies die Zustimmung zu einem Vertragsgesetz durch das Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren. Vom Abschluss von Vertragsverhandlungen bis zur tatsächlichen Ratifikation kann deswegen erhebliche Zeit vergehen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ratifizierung' trennt man wie folgt:

  • Ra|ti|fi|zie|rung
(Definition ergänzt von Levin am 19.02.2019)
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