Uno-actu-Prinzip

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Uno-actu-Prinzip

Definition, Bedeutung

  • In der Betriebswirtschaftslehre beschreibt das Uno-actu-Prinzip (von lat. actus, actūs, m.: Unternehmung, unō actū: in einer inzigen Unternehmung; auch fälschlich bezeichnet als Uno-acto-Prinzip) ein wesentliches Merkmal, mit dem sich eine Dienstleistung von einer Sachleistung abgrenzen lässt: Produktion und Konsumption fallen zeitlich zusammen.

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(Definition ergänzt von Magnus am 01.03.2019)

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