Abblendlicht

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Abblendlicht

Definition, Bedeutung

  • Das Abblendlicht ist Bestandteil der an Fahrzeugen vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung.
  • schaltbare Senkung des Lichtkegels; Ggs. Fernlicht
  • Scheinwerferlicht, welches so eingestellt sein muss, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden. Die mögliche Blendung eines Entgegenkommenden gilt als behoben, wenn in 25m Entfernung die maximale Beleuchtungsstärke 1 Lux beträgt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abblendlicht' trennt man wie folgt:

  • Ab|blend|licht
(Definition ergänzt von Shawn am 19.04.2019)
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