Abblendlicht
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Abblendlicht
Definition, Bedeutung
- Das Abblendlicht ist Bestandteil der an Fahrzeugen vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung.
- schaltbare Senkung des Lichtkegels; Ggs. Fernlicht
- Scheinwerferlicht, welches so eingestellt sein muss, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden. Die mögliche Blendung eines Entgegenkommenden gilt als behoben, wenn in 25m Entfernung die maximale Beleuchtungsstärke 1 Lux beträgt.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Abblendlicht' trennt man wie folgt:
- Ab|blend|licht
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