Abbuchungsauftrag

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Abbuchungsauftrag

Definition, Bedeutung

Auftrag des Kontoinhabers an die Bank, dem Konto seines Gläubigers einen Betrag gutzuschreiben (Abbuchungsauftrag) oder seinen Gläubiger direkt zur Abbuchung von seinem Konto zu ermächtigen (Einzugsermächtigung). Dieses Lastschriftverfahren wird häufig für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen mit unterschiedlicher Höhe des Betrages wie Telefonrechnung, Strom- oder Betriebskosten verwendet. Bei mangelnder Deckung oder Überschreitung des Überziehungsrahmens ist das Geldinstitut nicht zur Durchführung der genannten Aufträge verpflichtet. Bei Nichtdurchführung mangels Deckung werden dem Kontoinhaber beträchtliche Spesen angelastet.

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(Definition ergänzt von Ela am 22.03.2019)

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