Abbuchungsauftragsverfahren

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Abbuchungsauftragsverfahren

Definition, Bedeutung

  • Das Abbuchungs(auftrags)verfahren ist neben dem Einzugsermächtigungsverfahren eines von zwei Lastschriftverfahren im Rahmen des deutschen bargeldlosen Zahlungsverkehrs, das seit 1. Februar 2014 als SEPA-Firmenlastschrift lediglich anwendbar ist, wenn keiner der Beteiligten Verbraucher ist.

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(Definition ergänzt von Levi am 22.02.2019)
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