Abdingbarkeit
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Abdingbarkeit
Definition, Bedeutung
- emotional sehr starke Begeisterung für ein bestimmtes Thema, Hobby, eine Arbeit oder Aktion
- insbesondere die Leidenschaft 1 für eine bestimmte Person
- Leidenschaft (gesteigert, aber als Begriff abkommend: Inbrunst) ist eine das Gemüt völlig ergreifende Emotion.
- Leidenschaft ist das starke Gefühl für etwas. Ebenso der Genuss eines Momentes sowie eine Handlung, die von innerer Überzeugung getragen ist.
- sinnliche, starke, auf Besitz gerichtete Liebe; von einer heftigen leidenschaft für jmdn. erfasst werden; in ihm entbrannte eine große leidenschaft
- starke Vorliebe; einer leidenschaft frönen; eine glühende leidenschaft für etwas entwickeln, haben; Fotografieren ist seine leidenschaft; Briefmarken sind seine leidenschaft
- von der Vernunft nicht gezügelter Gefühlsdrang; jmd. ist ein Spielball seiner leidenschaften
- Von Abdingbarkeit (= Dispositivität) spricht man bei Rechtsnormen, wenn sie durch Parteivereinbarung geändert werden können.
Auf der anderen Seite stehen die unabdingbaren Normen (= zwingendes Recht), von denen die Vertragspartner nicht abweichen können.
Dazwischen stehen Normen die nur unter bestimmten Voraussetzungen abdingbar sind. So z.B. § 3 ArbZG, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG durch Tarifvertrag abgeändert werden kann (sog. Tarifdispositivität).Anzeige
(Definition ergänzt von Juliana am 16.03.2019)
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