Abdingbarkeit

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Abdingbarkeit

  • Definition, Bedeutung

    • emotional sehr starke Begeisterung für ein bestimmtes Thema, Hobby, eine Arbeit oder Aktion
    • insbesondere die Leidenschaft 1 für eine bestimmte Person
    • Leidenschaft (gesteigert, aber als Begriff abkommend: Inbrunst) ist eine das Gemüt völlig ergreifende Emotion.
    • Leidenschaft ist das starke Gefühl für etwas. Ebenso der Genuss eines Momentes sowie eine Handlung, die von innerer Überzeugung getragen ist.
    • sinnliche, starke, auf Besitz gerichtete Liebe; von einer heftigen leidenschaft für jmdn. erfasst werden; in ihm entbrannte eine große leidenschaft
    • starke Vorliebe; einer leidenschaft frönen; eine glühende leidenschaft für etwas entwickeln, haben; Fotografieren ist seine leidenschaft; Briefmarken sind seine leidenschaft
    • von der Vernunft nicht gezügelter Gefühlsdrang; jmd. ist ein Spielball seiner leidenschaften
  • Von Abdingbarkeit (= Dispositivität) spricht man bei Rechtsnormen, wenn sie durch Parteivereinbarung geändert werden können.

    Auf der anderen Seite stehen die unabdingbaren Normen (= zwingendes Recht), von denen die Vertragspartner nicht abweichen können.

    Dazwischen stehen Normen die nur unter bestimmten Voraussetzungen abdingbar sind. So z.B. § 3 ArbZG, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG durch Tarifvertrag abgeändert werden kann (sog. Tarifdispositivität).

Anzeige

(Definition ergänzt von Juliana am 16.03.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige