aberkennen
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aberkennen
Definition, Bedeutung
- jemandem eine Fähigkeit zu etwas, (durch gerichtliches Urteil) ein Recht auf etwas, eine Auszeichnung, einen Titel o. Ä. absprechen
- jmdm. etwas aberkennen erklären, dass jmdm. etwas nicht zusteht; Syn. 〈Rechtsw.〉 abjudizieren; jmdm. ein Recht, eine Fähigkeit aberkennen; ich erkenne es ihm ab, 〈auch〉 ich aberkenne es ihm
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'aberkennen' trennt man wie folgt:
- ab|er|ken|nen
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