aberkennen

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aberkennen

Definition, Bedeutung

  • jemandem eine Fähigkeit zu etwas, (durch gerichtliches Urteil) ein Recht auf etwas, eine Auszeichnung, einen Titel o. Ä. absprechen
  • jmdm. etwas aberkennen erklären, dass jmdm. etwas nicht zusteht; Syn. 〈Rechtsw.〉 abjudizieren; jmdm. ein Recht, eine Fähigkeit aberkennen; ich erkenne es ihm ab, 〈auch〉 ich aberkenne es ihm

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'aberkennen' trennt man wie folgt:

  • ab|er|ken|nen
(Definition ergänzt von Xenia am 01.04.2019)
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