Aberkennung
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Aberkennung
Definition, Bedeutung
- Aberkennung bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus.
- das Aberkennen; Syn. 〈Rechtsw.〉 Abjudikation
- das Absprechen einer Sache
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aberkennung' trennt man wie folgt:
- Ab|er|ken|nung
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