Aberkennung

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Aberkennung

Definition, Bedeutung

  • Aberkennung bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus.
  • das Aberkennen; Syn. 〈Rechtsw.〉 Abjudikation
  • das Absprechen einer Sache

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aberkennung' trennt man wie folgt:

  • Ab|er|ken|nung
(Definition ergänzt von Hannes am 20.03.2019)
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