Abfall

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Abfall

Definition, Bedeutung

Gemäß Â§ 3 Abs. 1 S. 1 KrW-AbfG bezeichnet man mit Abfall bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigt hat, entledigen will (subjektiver Abfallbegriff) oder entledigen muss (objektiver Abfallbegriff). Der Besitzer muss sich beweglichen Sachen gemäß Â§ 3 Abs. 4 KrW-AbfG entledigen, wenn

1. diese Sachen entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr verwendet werden,

2. diese Sachen aufgrund ihres konkreten Zustandes geeignet sind, gegenwärtig oder zukünftig das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die Umwelt, zu gefährden

3. und wenn das Gefährdungspotential dieser Sachen nur durch eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach den Vorschriften des KrW-AbfG ausgeschlossen werden kann.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abfall' trennt man wie folgt:

  • Ab|fall

Beispielsätze mit dem Begriff 'Abfall'

  • Das Pflaster ist bereits bestreut mit welken Kohlblättern, zerrissenen Heuseilen und mit dem ganzen namenlosen Abfall eines Gemüsemarktes; und das Geräusch, das man vernimmt, ist fast ebenso verschiedenartig – Männer schreien, Karren werden rückwärts geschoben, Pferde wiehern, Knaben balgen sich, Marktweiber schwatzen, hier werden Pasteten angepriesen, dort iahen Esel; und diese und hundert andere Laute bilden ein Getöse, das selbst für Londoner Ohren disharmonisch genug und für die Ohren der Gentlemen vom Lande, die zum ersten Male in den Badeanstalten schlafen, höchst widrig und lästig ist.Quelle: Abenteuer von drei Russen und drei Engländern in Südafrika
  • Sein ziemlich starker Abfall von Süd nach Nord machte, wenn auch nicht die Aufstellung, so doch die Sichtbarkeit von Signalstangen schwierig.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz
(Definition ergänzt von Quinn am 13.03.2019)
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