Abfalltrennung

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Abfalltrennung

Definition, Bedeutung

ist nach den Abfallgesetzen, -verordnungen und -satzungen vorzunehmen. Danach sind Abfälle zu trennen zwischen Abfällen zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung. Die Abfälle müssen deklariert und es müssen vorgegebene Entsorgungs- und Verwertungswege eingehalten werden. Für den Handel ist in diesem Zusammenhang vor allem die Verpackungsverordnung von Bedeutung und als Ausfluss dessen der Grüne Punkt.

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(Definition ergänzt von Pius am 19.02.2019)

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