Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnisverordnung

Definition, Bedeutung

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) dient zur Bezeichnung von Abfällen und der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit. Sie wurde am 10. Dezember 2001 zur Umsetzung des Europäischen Abfallkatalogs erlassen.

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(Definition ergänzt von Merlin am 22.03.2019)

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