Abfertigungsschutz

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Abfertigungsschutz

Definition, Bedeutung

Paket von Serviceleistungen für den Dienstgeber, von einzelnen Geldinstituten angeboten, das beim Fälligwerden von Abfertigungen finanzielle Vorsorge trifft. Der Abfertigungsschutz der Sparkassen umfaßt z. B. die Abfertigungsrücklage, die Abfertigungsversicherung und die Wertpapier-"Rücklage" im Privatvermögen, die einzeln oder kombiniert eingesetzt werden können. Siehe Wertpapier-"Rücklage" im Privatvermögen!

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(Definition ergänzt von Sascha am 16.03.2019)
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