abgeltungssteuer
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abgeltungssteuer
Definition, Bedeutung
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Die Steuer wird dabei mit einem feststehenden Steuersatz erhoben, der vom persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers unabhängig ist. Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Steuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'abgeltungssteuer' trennt man wie folgt:
- Ab|gel|tungs|steu|er
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