abgeltungssteuer

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abgeltungssteuer

Definition, Bedeutung

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Die Steuer wird dabei mit einem feststehenden Steuersatz erhoben, der vom persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers unabhängig ist. Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Steuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'abgeltungssteuer' trennt man wie folgt:

  • Ab|gel|tungs|steu|er
(Definition ergänzt von Lasse am 02.03.2019)

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