Abgeltungsteuer

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Abgeltungsteuer

Definition, Bedeutung

  • Eine Abgeltungsteuer im weiteren Sinne ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist, welche eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers überflüssig macht.
  • Quellensteuer auf Kapitalerträge

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abgeltungsteuer' trennt man wie folgt:

  • Ab|gel|tung|steu|er
(Definition ergänzt von Lavinia am 13.04.2019)

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