Abgeltungsteuer
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Abgeltungsteuer
Definition, Bedeutung
- Eine Abgeltungsteuer im weiteren Sinne ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist, welche eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers überflüssig macht.
- Quellensteuer auf Kapitalerträge
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Abgeltungsteuer' trennt man wie folgt:
- Ab|gel|tung|steu|er
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