Abgeltungswirkung

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Abgeltungswirkung

  • Definition, Bedeutung

    • zum Wohl!
  • Mit der Entfernungspauschale sind nach § 9 Absatz 2 Satz 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) alle Aufwendungen berücksichtigt, die für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Dazu gehören beispielsweise auch Parkgebühren für das Abstellen des Kfz während der Arbeitszeit, für Finanzierungskosten sowie für die Kosten eines Austauschmotors anlässlich eines Motorschadens auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer Familienheimfahrt.

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(Definition ergänzt von Jonte am 22.02.2019)

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