Abgeordneter
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Abgeordneter
Was ist ein Abgeordneter?
Definition, Bedeutung
Der Abgeordnete (auch Parlamentarier; Repräsentant; Deputierter; Volksvertreter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z.B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Person.
Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, d.h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.
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Video
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=Oeexpt16638
Schreibweise
Die richtige Schreibweise ist: Abgeordneter
Wortart
Abgeordneter ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Abgeordneter' trennt man wie folgt:
- Ab|ge|ord|ne|ter
Beispielsätze mit dem Begriff 'Abgeordneter'
- Im sächsischen Landtag erklärte ein Abgeordneter die Standesehre der Fabrikanten durch ihre Anstellung für verletzt, und als im März 1899 die Frage dem preußischen Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorlag, wurde von allen Seiten betont, daß nur ein Versuch gemacht werden solle und die Frauen auf keinen Fall selbständig sein, sondern nur als "Beamte zweiter Kategorie" angesehen werden dürfen.Quelle: Abenteuer von drei Russen und drei Engländern in Südafrika
- In seiner Eigenschaft als einfacher Astronom am Observatorium des Kap, war er dem Rang nach Oberst Everest untergeordnet, der als Abgeordneter der englischen Regierung mit Mathieu Strux die Präsidentschaft über die wissenschaftliche Expedition teilte.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
- Er wollte Führer sein, Abgeordneter, Minister, Diktator.Quelle: Joseph Roth - Das Spinnennetz
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