Abgeschlossenheitsbescheinigung

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Definition, Bedeutung

Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind, d. h. baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.

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Video

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=fP-EiDKZ1WM

Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wortart

Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

(Definition ergänzt von Nila am 28.03.2023)

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