Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Definition, Bedeutung
Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind, d. h. baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.
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Video
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=fP-EiDKZ1WM
Schreibweise
Die richtige Schreibweise ist: Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wortart
Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).
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