Abgrenzungsrechnung

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Abgrenzungsrechnung

Definition, Bedeutung

Die Abgrenzungsrechnung ist ein Instrument der erweiterten Kameralistik zur Darstellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses.

Da in der Kameralistik nur Einnahmen und Ausgaben, nicht aber Kosten und Erlöse, erfasst werden, können einerseits periodenfremde, betriebsfremde oder außerordentliche Beträge enthalten sein, die nicht in das Ergebnis einfließen dürfen. Andererseits fehlen möglicherweise Beträge, die durch die Kameralistik nicht erfasst werden. Dies sind z. B. kalkulatorische Kosten oder innere Verrechnungen. Die Abgrenzungsrechnung dient zur Ein- bzw. Ausgliederung solcher Beträge.

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(Definition ergänzt von Rico am 07.03.2019)

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