Ablösungsrecht

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Ablösungsrecht

Definition, Bedeutung

  • Als Ablösungsrecht bezeichnet man im Zivilrecht das Recht, auf fremde Schuld (auch wenn der Schuldner dem widerspricht) leisten zu dürfen, mit der Wirkung, dass, soweit der Gläubiger durch die Leistung des Ablösungsberechtigten befriedigt wird, die Schuld nicht erlischt, sondern von Gesetzes wegen auf den Ablösungsberechtigten übergeht und dieser sie dann seinerseits gegenüber dem Schuldner geltend machen kann.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ablösungsrecht' trennt man wie folgt:

  • Ab|lö|sungs|recht
(Definition ergänzt von Kenny am 07.03.2019)
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