Abladung

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Abladung

Definition, Bedeutung

1. Wenn jemand als Zeuge schriftlich vor Gericht geladen werden sollte und das Gericht sich anders entscheidet so, daß der Zeuge nicht mehr gehört werden soll, dann erhält dieser eine Abladung. Die Einladung wurde somit wiederrufen. Allerdings ist eine Ladung keine freiwillige Angelegenheit, so wie eine Einladung.

2. Eintauchtiefe eines Schiffes; die Abladung ist abhängig von der Bauart des Schiffes sowie von der Art und Menge der an Bord befindlichen Ladung. Wird so viel Fracht geladen, dass der für das Schiff größte zulässige Tiefgang erreicht wird, fährt es mit voller Abladung.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abladung' trennt man wie folgt:

  • Ab|la|dung
(Definition ergänzt von Melek am 08.03.2019)

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