Ablass

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Ablass

Definition, Bedeutung

Ablass (lat. indulgentia, Indulgenz), auch (veraltet): römische Gnade, ist ein Begriff aus der katholischen Theologie. Er ist dem dritten Teil des Bußsakraments zugeordnet:

  1. Reue des Herzens (contritio cordis)
  2. Bekenntnis (confessio oris)
  3. Genugtuung (satisfactio operis)

Bei einem Ablass werden nach katholischer Auffassung zeitliche Sündenstrafen durch gute Werke (Gebete, Almosen, Pilgerfahrt) teilweise oder ganz erlassen. Nicht zu verwechseln ist der Ablass mit Vergebung. Zwar kann eine Sünde vergeben sein, was aber nach katholischer Lehrart die zeitlichen Sündenstrafen nicht beseitigt. Die zeitlichen Sündenstrafen bestehen (also in der Zeit) in den unmittelbaren Folgen der sündigen Tat, beispielsweise im Vertrauensentzug der geschädigten Person. So mag, kurz gesprochen, zwar die Sünde vor Gott hinsichtlich des ewigen Urteils schon durch vollkommene Reue vergeben sein, ihre Folgen (z.B. Misstrauen) sind aber noch vorhanden. Die Sünde ist vergeben, ihre Folgen sind aber nicht aus der Welt. Der Büßer ist aufgerufen, diese auf seiner Lebenszeit liegende Last stetig zu verringern. In dem Maße, wie er diese Obliegenheit verfehlt, ist eine Reinigung nach dem Tode noch unumgänglich. Zeitlich und ewig hilft die Communio sanctorum dem einzelnen Sünder, sein Ziel leichter zu erreichen. Der Ablass ist also eins von vielen Hilfsmitteln der Kirche auf dieser Pilgerschaft, die nie nur eine persönliche Einzelleistung sein kann. So erweist sich nach der katholischen Lehre der Ablass als besonderer göttlicher Gnadenakt und ist der eigentlichen Vergebung nachgelagert, vermittelt durch verbindliche Rechtsakte der kirchlichen Autorität. Möglich ist Ablassgewinnung aber nur aufgrund des einmaligen Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre aus christlicher Sicht jede Sünde unwiderruflich und unheilbar, da sie die Seele in Zeit und Ewigkeit von Gott und den Menschen trennt.

Mit dem Ablass eng verknüpft sind Begriffe wie Bußsakrament, Buße und Fegefeuer. Die Schwierigkeit der Ablasslehre für das heutige Verständnis besteht darin, dass sie die christliche Auffassung von der menschlichen Existenz (wie im Himmel so auf Erden) unter einem bestimmten Aspekt in einer antiquiert erscheinenden, kirchlichen Rechtssprache zum Ausdruck bringt. Wer das derzeit gültige Verzeichnis der Ablässe, das Enchiridion Indulgentiarum (4. Edition 1999, weblink unten) zu Rate zieht, erkennt aber, dass darin das ganze religiöse Leben als von göttlicher Indulgenz (Milde, Gnade) umfangen aufgefasst wird. Für jedes Gebet und jedes gerechte Werk, für jede gute Tat und sogar jeden frommen Gedanken, was alles vor Gott schon aus sich "zählt", gibt es sozusagen nochmal eine Zugabe aus dem Schatz des Heilswerks Christi und der Heiligen obendrauf.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ablass' trennt man wie folgt:

  • Ab|lass
(Definition ergänzt von Neela am 09.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

Anzeige

Anzeige

Anzeige