ablegen

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ablegen

Definition, Bedeutung

  • abfahren, den Hafen verlassen; Ggs. anlegen; das Schiff legt ab
  • Als Ablegen bezeichnet man beim Bleisatz den Vorgang, die nicht mehr benötigte Druckform nach ihrem Druck auseinanderzunehmen und die Lettern sowie das Blindmaterial in seine jeweiligen Fächer im Setzkasten zurückzulegen.
  • aufgeben, sein lassen; eine Gewohnheit a.
  • auf schriftliche oder mündliche Weise etwas, was von dem Betreffenden als Beweis für etwas gefordert wird
  • ausziehen und hinlegen oder aufhängen; den Mantel a.; wollen Sie nicht a.? 〈Frage an den Besucher〉
  • ein Kleidungsstück ausziehen
  • etwas was bearbeitet ist, nicht mehr benötigt wird, zur Aufbewahrung weglegen
  • fortlegen, niederlegen, irgendwohin legen
  • leisten; 〈im weitesten Sinne, in bestimmten Wendungen〉 ein Geständnis, ein Bekenntnis a. etwas gestehen, bekennen; eine Probe seines Könnens a. sein Können zeigen; eine Prüfung a. machen; Rechenschaft a. geben; Zeugnis über etwas a. etwas bezeugen
  • nicht mehr tragen
  • sich von etwas frei machen
  • von der Anlegestelle wieder wegfahren
  • weg-, niederlegen; eine Last a.
  • weglegen, weil man es nicht mehr anzieht; Schuhe, Kleider a.; sie trägt die abgelegten Sachen der großen Schwester
  • weglegen und aufbewahren; einen Schriftsatz a.; Briefe a.; Karten a.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'ablegen' trennt man wie folgt:

  • ab|le|gen

Beispielsätze mit dem Begriff 'ablegen'

  • Ablegen will er hindernde Erinnerungen an die Ereignisse der vergangenen Nacht.Quelle: Analyse der Phobie eines fünfjährigen Knaben - Sigmund Freud
  • Ich muß hier das Geständnis ablegen, daß ich dem Vater die Erwartung dieses Zusammenhanges völlig verschwiegen habe, aus theoretischem Interesse, um nur die Beweiskraft eines sonst schwer erreichbaren Beleges nicht verkümmern zu lassen.Quelle: Arthur Schopenhauer - Aphorismen
  • Meine Verwaltung läßt mir also ein ruhiges Gewissen, und ich kann der Öffentlichkeit ohne Furcht Rechenschaft darüber ablegen.Quelle: Aus den Politischen Testamenten - Friedrich II. von Preußen
  • « Und beiläufig sei es hier bemerkt, daß einem bei Lebzeiten ein Monument setzen die Erklärung ablegen heißt, daß hinsichtlich seiner der Nachwelt nicht zu trauen sei.Quelle: Joseph Roth - Das Spinnennetz
(Definition ergänzt von Lydia am 17.03.2019)
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Begriffe mit ablegen

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