ablehnungsbescheid
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ablehnungsbescheid
Definition, Bedeutung
- Ein Ablehnungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den eine beantragte Leistung nicht bewilligt wurde.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'ablehnungsbescheid' trennt man wie folgt:
- Ab|leh|nungs|be|scheid
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