ablehnungsbescheid

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ablehnungsbescheid

Definition, Bedeutung

  • Ein Ablehnungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den eine beantragte Leistung nicht bewilligt wurde.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'ablehnungsbescheid' trennt man wie folgt:

  • Ab|leh|nungs|be|scheid
(Definition ergänzt von Emil am 21.03.2019)

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