abmahnen

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abmahnen

Definition, Bedeutung

1 echtsw. eine formelle, juristisch wirksame Verwarnung erteilen; einen Mitarbeiter abmahnen
2 eraltet nachdrücklich abraten

siehe auch Abmahnung

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'abmahnen' trennt man wie folgt:

  • ab|mah|nen
(Definition ergänzt von Melissa am 03.03.2019)
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