Abmeierung

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Abmeierung

Definition, Bedeutung

Von Abmeierung sprach man im Mittelalter wenn einem Verwalter (=Meier) durch den Grundherrn, das Meierrecht über seinen Hof entzogen wurde, z.B. weil er Misswirtschaft betrieben hat.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abmeierung' trennt man wie folgt:

  • Ab|mei|e|rung
(Definition ergänzt von Lina am 19.03.2019)
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