abmusterung
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abmusterung
Definition, Bedeutung
- Als Abmusterung bezeichnet man die Beendigung eines Dienstverhältnisses bei Seeleuten. Dieses kann sowohl von seiten des Schiffers und der aus diesem Verhältnis ausscheidenden Schiffsbesatzung oder auch von dem Seemannsamt des betreffenden Hafens, in dem das Schiff liegt, beendet werden.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'abmusterung' trennt man wie folgt:
- Ab|mus|te|rung
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