Abnahmegarantie

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Abnahmegarantie

Definition, Bedeutung

  • Bei einer Abnahmegarantie versichert ein Kunde einem Lieferanten, ein vorher vereinbartes Gut aufgrund eines Vertrages abzunehmen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abnahmegarantie' trennt man wie folgt:

  • Ab|nah|me|ga|ran|tie
(Definition ergänzt von Veit am 13.04.2019)

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