Abnutzung

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Abnutzung

  • Definition, Bedeutung

    = Abnützung; das Abnutzen, das Sichabnutzen
    Unter Abnutzung versteht man die Wertminderung oder die qualitative Minderung einer Sache, die durch ihren Gebrauch herbeigeführt wird.

    Der technische Begriff für die ungewollte Minderung der Eigenschaften heißt Verschleiß. Im Auto nutzen sich beispielsweise Teile wie Reifen oder Bremsscheiben naturgemäß ab. Sie müssen als Verschleißteile nach einer gewissen Zeit ersetzt werden.

    Rechtlich unterscheidet man normale Abnutzung, also Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, von übermäßiger Abnutzung. Für die normale Abnutzung kann die Gewährleistung eingeschränkt werden, Vorerben schulden die Wertminderung nicht an eventuelle Nacherben, Mieter nicht an Vermieter usw.

    In der Buchführung in einem Unternehmen wird die Wertminderung durch einen Posten namens AfA (Absetzung für Abnutzung) berücksichtigt. Steht die Sache auf der Aktivseite der Bilanz, muss hierfür ein passives Absetzungskonto verwendet werden. Wertminderungen von Positionen auf der Passivseite werden dagegen auf ein aktives Absetzungskonto gebucht. Nur so tritt tatsächlich eine Bilanzminderung ein.

    • Bekräftigung einer Aussage 

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abnutzung' trennt man wie folgt:

  • Ab|nut|zung
  • Ab|nüt|zung

Beispielsätze mit dem Begriff 'Abnutzung'

    (Definition ergänzt von Amir am 27.02.2019)

    Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

    Anzeige

    Anzeige

    Anzeige