Abrufauftragsservice
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Abrufauftragsservice
Definition, Bedeutung
- nicht arbeiten; nichts tun
- EDV-Dienstleistung; elektronische Abwicklung von Zahlungen in unterschiedlicher Höhe und größerer Anzahl an einen gleichbleibenden Empfängerkreis bzw. Einzug von Forderungen im Lastschrifteinzugsverkehr. Der Abrufauftragsservice wird von Unternehmen und Einrichtungen ohne eigene EDV-Anlage in Anspruch genommen
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(Definition ergänzt von Dustin am 11.03.2019)
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