Abrufauftragsservice

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Abrufauftragsservice

  • Definition, Bedeutung

    • nicht arbeiten; nichts tun 
  • EDV-Dienstleistung; elektronische Abwicklung von Zahlungen in unterschiedlicher Höhe und größerer Anzahl an einen gleichbleibenden Empfängerkreis bzw. Einzug von Forderungen im Lastschrifteinzugsverkehr. Der Abrufauftragsservice wird von Unternehmen und Einrichtungen ohne eigene EDV-Anlage in Anspruch genommen

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(Definition ergänzt von Dustin am 11.03.2019)

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