Absatzhelfer

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Absatzhelfer

Definition, Bedeutung

Rechtlich selbständige Person bzw. Institution, die an der Anbahnung von Kontakten zwischen den einzelnen Gliedern der Absatzkette und am Durchfluss der Ware durch den Distributionskanal beteiligt ist, ohne Wiederverkäufer zu sein. Bspl. Handelsvertreter oder Vermittler.

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(Definition ergänzt von Tamino am 28.02.2019)

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