Abschichtungsbilanz

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Abschichtungsbilanz

Definition, Bedeutung

Bilanz zur Feststellung der Vermögenslage einer Personengesellschaft beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Stichtag für die Abschichtungsbilanz ist der Zeitpunkt des Ausscheidens; im Fall des Ausschlusses durch Ausschließungsklage der Tag der Klageerhebung (§ 140 II HGB). Im Gegensatz zur jährlichen Bilanz ist die Abschichtungsbilanz eine Vermögensbilanz und entspricht insofern der Auseinandersetzungsbilanz.

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(Definition ergänzt von Selin am 13.03.2019)

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