Abschlag

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Abschlag

Definition, Bedeutung

  1. Abschlag ist ein Begriff der Kalkulation. Der Abschlag umfasst die Handelsspanne zuzüglich Umsatzsteuer bezogen auf den Umsatz. Mit ihm ermittelt man mit Hilfe der Prozentrechnung ausgehend vom Verkaufspreis den Einstandswert eines Artikels oder den Wareneinsatz einer Artikelgruppe. Beispiel: Der Umsatz einer Abteilung soll 100.000 EUR betragen; die Handelsspanne einschließlich Umsatzsteuer 40%. Der Wareneinsatz beträgt somit 60.000 EUR.

    Im Gegensatz zum Abschlag ermittelt man mit dem Aufschlag den Verkaufspreis, wobei man vom Einstandspreis ausgeht. Abschlag und Aufschlag lassen sich wie folgt umrechnen:

    Aufschlag = Abschlag in % mal 100 geteilt durch 100 minus Abschlag in % Abschlag = Aufschlag in % mal 100 geteilt durch 100 plus Aufschlag in %. Siehe Disagio
  2. Teilzahlung
  3. Reduzierung eines Preises
  4. Bankwesen: Summe der Gebühren, die vor Auszahlung eines Kredites einbehalten werden, also den Kreditbetrag mindern
  5. Archäologie: von Feuerstein oder Geröll abgeschlagenes Teilstück, das als Werkzeug benutzt wurde
  6. veraltet: ablehnender Bescheid
  7. Golf: ebene Fläche, von der der Golfball zu Beginn einer Bahn ins Spiel gebracht wird
  8. Golf: erster Schlag auf einer Spielbahn (vom Tee)
  9. Fußball: Spielen des Balles aus der Hand mit dem Fuß durch den Torwart

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abschlag' trennt man wie folgt:

  • Ab|schlag
(Definition ergänzt von Tatjana am 23.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

Anzeige

Anzeige

Anzeige