Abschlagsrechnung

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Abschlagsrechnung

Definition, Bedeutung

Abschlagsrechnungen sind die Rechnungen die bereits ausgeführte Teilleistungen einer Gesamtleistung betreffen, jedoch hat der Auftragnehmer (Bauunternehmen) kein Anrecht auf die Gewährung von Abschlagszahlungen, außer dies ist im Bauvertrag entsprechend geregelt.

Zahlungen von Abschlagsrechnungen (Abschlagszahlungen) sollen dem Auftragnehmer für den Aufwand der bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausgeführten Teil- und Vorleistungen entschädigen.

Abschlagszahlungen sind ohne jeglichen Einfluss auf die Mängelhaftung und Gewährleistung des Unternehmers und gelten nicht als Abnahme der durch ihn abgerechneten Teilleistungen.

Der Rechnungsbetrag von Abschlagsrechnungen enthält keine Umsatzsteuer

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(Definition ergänzt von Joshua am 14.04.2019)

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