Abschleppwagen

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Abschleppwagen

Definition, Bedeutung

  • Gefährt, mit dem andere Kraftfahrzeuge bewegt werden können, die entweder selbst nicht fahrtauglich sind oder ordnungswidrig abgestellt wurden

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abschleppwagen' trennt man wie folgt:

  • Ab|schlepp|wa|gen
(Definition ergänzt von Lion am 04.04.2019)

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