Absicht

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Absicht

Definition, Bedeutung

Wunsch, Vorsatz, etwas zu tun; ich habe (nicht) die Absicht zu …; er hat ernste Absichten er meint es ernst,eute nur noch scherzh. er möchte sie wirklich heiraten

echtw. Absicht ist im Strafrecht eine besondere Form des Vorsatzes bei der Begehung einer Straftat. Dem Täter muss es dafür gerade darauf ankommen, dass der angestrebte Erfolg - die Verwirklichung des Straftatbestandes - eintritt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Absicht' trennt man wie folgt:

  • Ab|sicht

Beispielsätze mit dem Begriff 'Absicht'

    (Definition ergänzt von Carolin am 02.03.2019)
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