Absolutiv

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Absolutiv

Definition, Bedeutung

  • Absolutiv ist die Bezeichnung für einen Kasus, der in Ergativsprachen neben den Ergativ tritt. Der Absolutiv ist in der Regel endunglos, d. h.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Absolutiv' trennt man wie folgt:

  • Ab|so|lu|tiv
(Definition ergänzt von Verena am 06.03.2019)
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