Abstraktionsprinzip

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Abstraktionsprinzip

Definition, Bedeutung

Hinter dem Abstraktionsprinzip steht der Grundsatz, dass Mängel im Verpflichtungsgeschäft grundsätzlich keine Auswirkungen auf eine daraufhin vorgenommene Verfügung haben und umgekehrt. Bsp.: Findet aufgrund eines Irrtums die Anfechtung eines Kaufvertrags (= Verpflichtungsgeschäft) statt, behält der Erwerber nach erfolgter Übereignung der Sache dennoch sein Eigentum, wenn in der Verfügung der Mangel aus dem Kaufvertrag nicht fortwirkt. Der Erwerber hat allerdings nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung das Eigentum auf den Verkäufer zurückzuübertragen.

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(Definition ergänzt von Frieda am 27.03.2019)

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