abweichungsgesetzgebung

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abweichungsgesetzgebung

Definition, Bedeutung

  • Mit der Föderalismusreform wurde mit Abs. 3 Grundgesetz (GG) die Abweichungsgesetzgebung eingeführt. Sie besagt, dass die Bundesländer von bestimmten Bundesregelungen der konkurrierenden Gesetzgebung abweichen können.

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(Definition ergänzt von Lenia am 06.04.2019)

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