Abwerbeverbot

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Abwerbeverbot

Definition, Bedeutung

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich frei, ehemalige Arbeitskollegen abzuwerben. Ein Abwerbeverbot ist unrechtmässig. Siehe auch Abwerbung

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(Definition ergänzt von Shane am 06.03.2019)
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