abzahlungsgesetz
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abzahlungsgesetz
Definition, Bedeutung
- Das Abzahlungsgesetz (AbzG), auch Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte war ein Gesetz vom 16. Mai 1894 und wurde durch das Verbraucherkreditgesetz vom 17. Dezember 1990 aufgehoben.
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