addendum

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addendum

Definition, Bedeutung

Das Addendum (Mehrzahl Addenda, lat. addendum ‚das Hinzuzufügende‘) bezeichnet im Schriftwesen etwas Fehlendes, Nachzutragendes oder Anzuhängendes.
Formen sind Anhang, Anlage, Appendix (lat. ‚Anhängsel, Anhang‘; von lat. ad-pendere ‚zuwägen‘, ‚dazu-hängen‘; Mehrzahl Appendizes, Appendices, Appendixe), Annex (lat. annexus‚ Verbindung, Zubehör, Anhängsel‘, vgl. Annexion), im Speziellen auch Nachtrag und andere Schriftstücke.

Zu den klassischen Addenda eines Manuskripts gehören Vorworte, Geleitworte, Einführungen, Nachworte (Nachreden), und die Appendices als zusätzliche Textabschnitte, etwa Endnoten, Register und Glossare, sowie Bildmaterialien. Diese dem eigentlichen Text beigefügten Sekundärtexte werden beim gebundenen Buch (häufig dort als Anhang tituliert) „eingebunden“, und verlieren den Charakter des eigenständigen Schriftstücks.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'addendum' trennt man wie folgt:

  • Ad|den|dum
(Definition ergänzt von Aleyna am 17.02.2019)
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