Adelstitel

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Adelstitel

Definition, Bedeutung

Adelstitel sind Teil des bürgerlichen Namens, wenn sie vor dem 14.8.1919 erworben wurden. Entsprechend sind kein Teil des Namens wenn sie später erworben wurden (MünchKomm-Schwerdtner, § 12 Rn. 42).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Adelstitel' trennt man wie folgt:

  • Adels|ti|tel
(Definition ergänzt von Santiago am 23.03.2019)

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