Adelstitel
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Adelstitel
Definition, Bedeutung
Adelstitel sind Teil des bürgerlichen Namens, wenn sie vor dem 14.8.1919 erworben wurden. Entsprechend sind kein Teil des Namens wenn sie später erworben wurden (MünchKomm-Schwerdtner, § 12 Rn. 42).Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Adelstitel' trennt man wie folgt:
- Adels|ti|tel
Anzeige
Anzeige
Anzeige