Adhäsionsverfahren

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Adhäsionsverfahren

Definition, Bedeutung

  • deutsches Strafprozessrecht: in den
  • Im Adhäsionsverfahren (von lat. , das Anhaften, vgl. Adhäsion) können im deutschen Prozessrecht zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden, sofern der Streitgegenstand noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht worden ist.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Adhäsionsverfahren' trennt man wie folgt:

  • Ad|hä|si|ons|ver|fah|ren
(Definition ergänzt von Elena am 19.02.2019)
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