Adoptionsrecht

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Adoptionsrecht

Definition, Bedeutung

Das Adoptionsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Über einen Adoptionsantrag entscheidet das Vormundschaftsgericht nach dem Wohl des Kindes. Den Antrag kann stellen, wer über 25 ist und das Kind bereits eine Zeit in Pflege hatte.

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(Definition ergänzt von Leni am 10.04.2019)

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