Afterlehen

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Afterlehen

Definition, Bedeutung

  • Als Afterlehen bezeichnet man ein Lehen, das der Lehnsgeber selbst von einem Lehnsherren als Lehen empfangen hat und es dann seinerseits ganz oder teilweise an einen nachgeordneten Lehnsnehmer weitergibt.

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(Definition ergänzt von Lea am 08.03.2019)

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